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Zuwendungen an Dienstnehmer

SACHGESCHENKE: �bliche Sachzuwendungen (z. B. Geschenke) an Mitarbeiter sind bis zu einem Betrag von � 186,-- pro Dienstnehmer und Kalenderjahr lohnsteuer- und sozial-versicherungsfrei. Die Abhaltung einer Betriebsveranstaltung (z. B. Weihnachtsfeier) ist nicht Voraussetzung f�r die Steuerfreiheit der Sachzuwendungen. Als Sachzuwendung gelten auch Geschenkm�nzen (die nicht in Bargeld abgel�st werden k�nnen) und Warengutscheine sowie auch Goldm�nzen, soweit es sich nicht um gesetzliche Zahlungsmittel handelt.
ACHTUNG: Bargeldzuwendungen sind immer lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig!

BETRIEBSVERANSTALTUNGEN: Die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen ist bis zu einem Betrag von � 365,-- pro Dienstnehmer und Kalenderjahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Hiezu sind jedoch alle Betriebsveranstaltungen eines Kalenderjahres zusammenzurechnen.

ZUKUNFTSSICHERUNG: Der Abschluss von Kranken- oder Unfallversicherungen oder von Lebens-versicherungen (auch bestimmte investmentfondsgebundene Lebensversicherungen) mit einer mindestens 10-j�hrigen Laufzeit f�r alle Dienstnehmer oder bestimmte Gruppen von Dienstnehmern ist bis zu � 300,-- pro Dienstnehmer und Kalenderjahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.



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