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Register �ber wirtschaftliche Eigent�mer

Zur Verhinderung der Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung wird in Zukunft mit dem Wirtschaftlichen Eigent�mer Registergesetz (WiEReG) ein Register eingerichtet, in das wirtschaftliche Eigent�mer von Rechtstr�gern eingetragen werden. Die Registerbeh�rde ist das Bundesministerium f�r Finanzen. Die Einsichtnahme in das Register hat �ber das Unternehmensserviceportal (USP) zu erfolgen und ist jeweils nur f�r Berechtigte m�glich � es stellt somit aus Datenschutzgr�nden kein �ffentliches Register wie z.B. das Firmenbuch dar.

Rechtstr�ger sind Personen- (wie KG, OG) und Kapitalgesellschaften (etwa GmbH, AG), sonstige juristische Personen (Vereine, Privatstiftungen, Genossenschaften) mit Sitz im Inland sowie Trusts und trust�hnliche Vereinbarungen, wenn sie im Inland verwaltet werden. Wirtschaftliche Eigent�mer sind nat�rliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtstr�ger steht. Das ist bei folgenden Gegebenheiten der Fall:

  • Aktienanteil/Beteiligung von mehr als 25 % an der Gesellschaft wird durch nat�rliche Person gehalten (direkter wirtschaftlicher Eigent�mer)
  • Aktienanteil/Beteiligung von mehr als 25 % wird von einem Rechtstr�ger gehalten und eine nat�rliche Person �bt auf diesen Rechtstr�ger direkte oder indirekte Kontrolle aus (indirekter wirtschaftlicher Eigent�mer)
  • Stimmrechte in einem ausreichenden Ma� stehen der nat�rlichen Person entweder direkt oder indirekt zur Verf�gung.
Ist es nicht m�glich, eine Person nach den oben angef�hrten Bestimmungen zu ermitteln, sind die nat�rlichen Personen, die der obersten F�hrungsebene angeh�ren, als wirtschaftliche Eigent�mer zu melden.

Meldebefreiung f�r OG, KG, GmbH und Vereine

Sofern die Meldedaten bereits von Amts wegen aus einem bestehenden Register �bernommen werden k�nnen, besteht eine Meldebefreiung von der Meldung in das Register. So sind Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG) sowie Gesellschaften mit beschr�nkter Haftung (GmbH) von der Meldung in das Register befreit, wenn alle pers�nlich haftenden Gesellschafter bei Personengesellschaften (KG, OG), bzw. bei der GmbH alle Gesellschafter nat�rliche Personen sind. Ebenso sind Vereine von der Meldung in das Register befreit, da die im Vereinsregister eingetragenen organschaftlichen Vertreter des Vereins ebenfalls automatisch �bernommen werden.

Meldung erstmals bis zum 1.6.2018

Von den Rechtstr�gern sind hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Eigent�mer Vor- und Zuname, Geburtsort und Geburtsdatum, Staatsangeh�rigkeit und Wohnsitz zu melden. Verf�gt der wirtschaftliche Eigent�mer �ber keinen Wohnsitz im Inland, sind die Nummer und die Art des amtlichen Lichtbildausweises zu melden.

F�r bestehende Rechtstr�ger ist die Meldung erstmals bis zum 1.6.2018 zu erstatten. Neue Rechtstr�ger sind innerhalb von vier Wochen zu melden. Die Meldung ist von den Rechtstr�gern selbst auf elektronischem Weg vorzunehmen. Es besteht aber auch die M�glichkeit die Meldung durch einen berufsm��igen Parteienvertreter (z.B. Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar) durchf�hren zu lassen. Wird die Meldeverpflichtung verletzt, besteht die M�glichkeit der Androhung bzw. Verh�ngung einer Geldstrafe von bis zu EUR 200.000,00.

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