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Erh�hung Kapitalertragsteuer auf 27,5%

Die bisher geltende Kapitalertragsteuer von 25% gilt ab dem Jahr 2016 im Wesentlichen nur mehr f�r Kapitalertr�ge aus Geldeinlagen (Kontoguthaben, Sparb�cher) bei Kreditinstituten.

F�r alle anderen Eink�nfte aus Kapitalverm�gen (Gewinnanteile aus Aktien, GmbH-Anteilen und Anleihen, Gewinne aus der Ver�u�erung von Aktien, GmbH-Anteilen, Anleihen u.a.) wird der Steuersatz auf 27,5% angehoben. Demzufolge unterliegen Aussch�ttungen aus GmbHs, welche nach dem 1.1.2016 beschlossen werden bereits der KESt von 27,5%. F�r Aussch�ttungen hingegen, die bis 31.12.2015 beschlossen, aber erst im Jahr 2016 ausbezahlt werden, gilt weiterhin der KESt-Satz von 25%. Aufgrund der erh�hten KESt ab 2016 ergibt sich f�r ausgesch�ttete Gewinne einer GmbH eine Gesamtsteuerbelastung von nunmehr 45,6% statt wie bisher 43,75%.

Dies macht � gemeinsam mit der Tarifreform in der Einkommensteuer- die vollaussch�ttende GmbH betriebswirtschaftlich noch unattraktiver, da der Schwellenwert f�r die Vorteilhaftigkeit noch weiter steigt (damit ab 2016 bereits deutlich jenseits von EUR 250.000,- Jahresgewinn).

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