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Freibetrag f�r investierte Gewinne/Wertpapierkauf

Ab dem Jahr 2007 besteht die M�glichkeit, den laufenden Gewinn durch bestimmte Investitionen zu reduzieren. Diese Beg�nstigung gilt f�r Unternehmer, die den Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln. Betroffen sind daher prinzipiell Gewerbetriebe mit einem Umsatz bis zu EUR 400.000,00, alle Freiberufler und auch die Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer*) mit Eink�nften aus selbst�ndiger Arbeit unabh�ngig von der H�he ihres Umsatzes. F�r Kapitalgesellschaften, Bilanzierer sowie Unternehmer, die freiwillig bilanzieren, gilt diese Regelung nicht.

1) H�he des Freibetrages
Der Freibetrag steht in H�he der get�tigten, von der Beg�nstigung umfassten Investitionen zu und kann bis zu maximal 10% des laufenden Gewinnes (ohne �bergangs- und Ver�u�erungsgewinnen) betragen. Er ist auch beim Vorhandensein von mehreren Betrieben mit EUR 100.000,00 im Kalenderjahr begrenzt.

2) Beg�nstigte Investitionen
Die beg�nstigten Investitionen umfassen die Anschaffung oder Herstellung neuer k�rperlicher Wirtschaftsg�ter mit einer betriebsgew�hnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren. Vorauszahlungen (Anzahlungen) auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten f�hren zu keinem Freibetrag. Nicht beg�nstigt sind gebrauchte Wirtschaftsg�ter (auch Vorf�hrger�te), Geb�ude, Software, geringwertige Wirtschaftsg�ter, PKWs und Kombis (Achtung: F�r die Anschaffung von neuen Fahrzeugen, f�r die ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, ist der Freibetrag jedoch m�glich!).

3) Anschaffung von Wertpapieren
Betragen die beg�nstigten Investitionen weniger als 10% des Gewinnes k�nnen f�r den Differenzbetrag auch bestimmte Wertpapiere gekauft werden. Diese Wertpapiere sind ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens 4 Jahre im Betriebsverm�gen zu halten und k�nnen nach 4 Jahren (taggenaue Ermittlung der Behaltefrist) steuerfrei verkauft werden. Die Gesamtrendite dieser Investition besteht aus der durch das Wertpapier selbst erwirtschafteten Rendite sowie der Steuerersparnis, die bis zu rd. 19 % betragen kann.

4) Nachversteuerung und Ersatzbeschaffung
Scheiden beg�nstigte Wirtschaftsg�ter und/oder Wertpapiere vor Ablauf von 4 Jahren seit ihrer Anschaffung oder Herstellung aus dem Betriebsverm�gen aus (gilt auch bei Betriebsaufgabe und Beendigung einer Mitunternehmerschaft), kommt es im Jahr des Ausscheidens zu einer Nachversteuerung des seinerzeit geltend gemachten Freibetrages. Dies gilt nicht bei Ausscheiden infolge h�herer Gewalt (z.B. �berschwemmung) oder wegen eines beh�rdlichen Eingriffs. Durch eine Ersatzbeschaffung von beg�nstigten Wirtschaftsg�tern und/oder Wertpapieren im Jahr des Ausscheidens kann die Nachversteuerung vermieden werden.

Bei entgeltlicher (Verkauf) oder unentgeltlicher (Vererbung, Schenkung) Betriebs�bertragung gehen die Behaltefrist und die Nachversteuerungsverpflichtung auf den Erwerber �ber, insoweit die beg�nstigten Investitionen mit �bertragen werden.

*) Nach den j�ngsten, von uns direkt eingeholten, Ausk�nften des bundesweiten Fachbereiches f�r die Einkommensteuer im BMF ist eine gleichzeitige Geltendmachung des Betriebsausgabenpauschales mit 6% UND die Inanspruchnahme des neuen Freibetrages von 10% nicht m�glich. Daher ist im Einzelfall zu �berlegen, die Ausgabenpauschalierung zu verlassen, die tats�chlichen Kosten anzusetzen und den neuen Freibetrag durch die Anschaffung von Wertpapieren auszusch�pfen. Nach dem Verlassen der Pauschalierung ist man aber f�r 4 weitere Jahre nicht mehr in der Lage, zu Pauschalierung zur�ck zu kehren (selbst wenn der Freibetrag in den n�chsten Jahren wieder abgeschafft werden sollte).

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