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Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer einer nicht vorsteuerabzugsberechtigten GmbH

Gesch�ftsf�hrer, die an einer GmbH zu mehr als 50% beteiligt sind oder bei einem geringeren Beteiligungsausma� �ber eine Sperrminorit�t verf�gen sind aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht als Unternehmer anzusehen. Die f�r die Gesch�ftsf�hrert�tigkeit bezahlten Bez�ge (Honorare) unterliegen somit der Umsatzsteuer, die jedoch aus Vereinfachungsgr�nden bislang nicht verrechnet wurde. Aufgrund einer �nderung der Umsatzsteuer-Richtlinien kann seit 1.1.2007 von dieser Vereinfachungsregelung nur mehr von GmbHs Gebrauch gemacht werden, die ob ihrer Gesch�ftst�tigkeit zum Vorsteuerabzug in vollem Umfang berechtigt sind. Dies f�hrt bei nicht bzw. nicht voll vorsteuerabzugsberechtigten Gesellschaften (z.B. Versicherungsmarkler-GmbH oder Finanzdienstleister-GmbH) zu einer Verteuerung der Gesch�ftsf�hrerbez�ge um die 20%ige Umsatzsteuer. Durch Interventionen der Berufsvertretungen wurde das Inkrafttreten dieser Neuregelung nunmehr vom Finanzministerium auf den 1.1.2009 verschoben.

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