Startseite Leistungen Aktuelles Service-Links Kontakt  
 
 
 
AKTUELLES
   
 
Geb�udeabschreibung reduziert und Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwendungen Verteilungszeitraum verl�ngert

F�r Geb�ude, die im Betriebsverm�gen gehalten und f�r betriebliche Zwecke genutzt werden, betr�gt die Abschreibung nunmehr einheitlich bis zu 2,5% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (dies entspricht einer Nutzungsdauer (ND) von 40 Jahren).

Sofern dieses betriebliche Geb�ude zu Wohnzwecken vermietet wird, betr�gt die Abschreibung nunmehr bis zu 1,5% (= ND von 66,67 Jahren) - dies entspricht der Abschreibung von Geb�uden, welche zur Einkommenserzielung im Rahmen der Eink�nfte aus Vermietung und Verpachtung verwendet werden. Diese gesetzlich verankerte verl�ngerte Nutzungsdauer bei den betrieblichen Geb�uden kann durch Vorlage eines entsprechenden Sachverst�ndigengutachtens widerlegt werden.

F�r die Aufteilung der Anschaffungskosten von bebauten Mietgrundst�cken im Privatverm�gen, welche im Rahmen der Vermietung und Verpachtung zur Einkommenserzielung verwendet werden, wurde ab dem Jahr 2016 erstmals eine gesetzliche Regelung geschaffen. Der zufolge sind die Anschaffungskosten pauschal mit 60 % dem Geb�ude und mit 40 % dem Grund zuzuordnen. Nach der bisherigen Verwaltungspraxis erfolgte die Aufteilung 80% Geb�ude und 20% Grund. Die Neuregelung reduziert damit den Anteil der abschreibbaren Anschaffungskosten erheblich und ist ab dem Jahr 2016 auch auf bereits vermietete Geb�ude anzuwenden. Diese pauschale Aufteilung kann durch Vorlage eines Sachverst�ndigengutachtens widerlegt werden.

Die Verteilungszeitr�ume f�r Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsaufwendungen werden ab dem Jahr 2016 von bisher 10 Jahren auf 15 Jahre verl�ngert. Diese Verl�ngerung gilt auch f�r bereits laufende Zehntelabsetzungen f�r Instandsetzungsaufwendungen. Instandhaltungsaufwendungen, welche im Rahmen der Vermietung und Verpachtung anfallen, k�nnen wie bisher sofort steuerlich abgesetzt werden oder auf Antrag �ber 15 Jahre (bisher 10 Jahre) verteilt abgeschrieben werden.

Damit k�nnen sich im betrieblichen Bereich sogar Besserstellungen ergeben, da nunmehr f�r "B�ros" ein Abschreibungssatz von 2,5% m�glich ist. Jedenfalls im Rahmen der Vermietung und Verpachtung kommt es zu einer erheblichen Schlechterstellung im Vergleich zur bisherigen Situation, da der Grundanteil auf 40% w�chst, was einer K�rzung der AfA um 25% gleich kommt.

zurück zur Übersicht
 
© 2007 - Nußbaumer und Partner
ImpressumIDatenschutzrichtlinie I Sitemap I AAB I HGR I FAQ