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Abgabenbelastung freie Dienstnehmer ab 1.1.2010

Freie Dienstnehmer werden für die beauftragenden Unternehmer ab nächstem Jahr um ca. 8% teurer werden:
Sie unterliegen nämlich ab 1.1.2010 sowohl der 3%igen Kommunalsteuer als auch dem 4,5%igen Dienstgeberbeitrag (und damit im Falle der Wirtschaftskammerzugehörigkeit des Auftraggebers (=Gewerbeschein) auch dem Zuschlag zum DB).

Begründet wird diese Maßnahme damit, dass freie Dienstnehmer ab 2010 auch den allen Selbständigen zustehenden 13%igen Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen können, der eine der Sechstelbegünstigung bei echten Dienstnehmern ent­sprechende Steuerentlastung bewirken soll.
Dass die Begünstigung des 13%igen Gewinnfreibetrages dem freien Dienstnehmer zugute kommt, die zusätzlichen rd. 8% Lohnnebenkosten aber den Auftraggeber belasten, wird dabei geflissentlich verschwiegen!

Verschärft wird die Belastungssituation bei freien Dienstnehmern noch dadurch, dass nach der neuesten Judikatur des VwGH zur Kommunalsteuer- und DB-Pflicht von an Gesellschafter-Geschäftsführer ausbezahlten Fahrt- und Reisekostenentschädigungen zu befürchten ist, dass diese nachteilige Judikatur ab 1.1.2010 auch auf freie Dienstverhältnisse anzuwenden ist, was zu einer erheblichen Benachteiligung gegenüber echten Dienstverhältnissen führen würde.

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